OLG Brandenburg - Urteil vom 20.03.2003
12 U 14/02
Normen:
AGBG § 9 ; BGB § 631 (a.F.) ; VOB/B § 12 ; VOB/B § 16 Nr. 3 ;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt (Oder) - 13 O 30/01 - 05.12.2001,

Geltendmachung einer Restwerklohnforderung aus einem Bauvertrag

OLG Brandenburg, Urteil vom 20.03.2003 - Aktenzeichen 12 U 14/02

DRsp Nr. 2003/9715

Geltendmachung einer Restwerklohnforderung aus einem Bauvertrag

Zur Durchsetzung einer Restwerklohnforderung aus einem Bauvertrag unter Einbeziehung der VOB/B gegenüber dem Einwand, die Forderung sei wegen fehlender Abnahme nicht fällig und außerdem sei das Werk mängelbehaftet.

Normenkette:

AGBG § 9 ; BGB § 631 (a.F.) ; VOB/B § 12 ; VOB/B § 16 Nr. 3 ;

Tatbestand:

Die Klägerin verlangt von der Beklagten die Zahlung restlichen Werklohns.

Die Parteien schlossen unter dem 28.10.1999/03.11.1999 einen Bauvertrag. Darin verpflichtete sich die Klägerin zur Erbringung von Erd-, Maurer- und Stahlbetonarbeiten. Die Beklagte hatte bereits vor der Vergabe die Architektengruppe B..., Architektur + Stadtplanung, eingeschaltet, die für Planung und Bauüberwachung zuständig war.