Die Klägerin verlangt von der Beklagten die Zahlung restlichen Werklohns.
Die Parteien schlossen unter dem 28.10.1999/03.11.1999 einen Bauvertrag. Darin verpflichtete sich die Klägerin zur Erbringung von Erd-, Maurer- und Stahlbetonarbeiten. Die Beklagte hatte bereits vor der Vergabe die Architektengruppe B..., Architektur + Stadtplanung, eingeschaltet, die für Planung und Bauüberwachung zuständig war.
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