Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 2. Kammer - vom 13. November 2017 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind erstattungsfähig.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 10.000,00 Euro festgesetzt.
I.
Der Antragsteller wendet sich gegen eine der Beigeladenen von der Antragsgegnerin erteilte Baugenehmigung vom 18.10.2016 nebst Nachtragsgenehmigungen vom 28.04.2017 und 02.08.2017.
Er ist Eigentümer des Grundstückes ... in ..., an welches die Grundstücke ... und ... der Beigeladenen angrenzen. Dort soll ein Wohnkomplex nebst Tiefgarage errichtet werden.
Die Grundstücke liegen jeweils im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 neu/ 2. Änderung der Antragsgegnerin, welcher das Gebiet als allgemeines Wohngebiet ausweist.
Gegen die Genehmigung vom 18.10.2016 legte der Antragsteller am 05.03.2017 Widerspruch ein.
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