Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. Der geltend gemachte Zulassungsgrund der Versagung rechtlichen Gehörs (§
Mit dem Zulassungsantrag wird geltend gemacht, dass es sich bei dem Urteil des Verwaltungsgerichts um eine Überraschungsentscheidung handle. In der mündlichen Verhandlung habe das Gericht keine Zweifel an den ärztlichen Attesten geäußert, die eine Vergiftung der Geschwister des Klägers belegten. Auch sei im Verlauf der mündlichen Verhandlung in keiner Weise ersichtlich gewesen, dass das Gericht den Hauptvortrag des Klägers, dass er von der Regierung Kabilas verfolgt werde, nicht als glaubwürdig einschätzen werde. Die Aussage des Gerichts, dass der Kläger gesund und arbeitsfähig sei, sei angesichts des nicht angezweifelten Vorliegens seiner Augenerkrankung als überraschend im Sinn eines Gehörsverstoßes zu werten.
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