Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 18. September 2017 -
Die Voraussetzungen der Zulassung der Berufung gemäß §
1. die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
2. das Urteil von einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts abweicht und auf dieser Abweichung beruht oder
3. ein in §
Die Gründe, aus denen die Berufung zuzulassen ist, sind gemäß §
1. Die Berufung ist nicht gemäß §
a) Die Klägerin vermag mit ihrer Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs (§
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