Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Vergütungsanspruch des Unternehmers; Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzung
BGH, Urteil vom 23.11.1978 - Aktenzeichen VII ZR 29/78
DRsp Nr. 1996/14598
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Vergütungsanspruch des Unternehmers; Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzung
»Auf die Frage, ob die Abnahme der Werkleistung Fälligkeitsvoraussetzung für den Vergütungsanspruch des Auftragnehmers ist, kommt es nicht an, wenn der Auftraggeber gegenüber dem Vergütungsanspruch statt der Mängelbeseitigung Schadensersatz verlangt.«