Geltendmachung von Schallschutzmängeln gegenüber dem Bauträger; Gewährleistungsausschluß gegen Abtretung von Gewährleistungsansprüchen gegen die ausführenden Unternehmer
OLG Hamm, Urteil vom 08.03.2001 - Aktenzeichen 21 U 24/00
DRsp Nr. 2001/14083
Geltendmachung von Schallschutzmängeln gegenüber dem Bauträger; Gewährleistungsausschluß gegen Abtretung von Gewährleistungsansprüchen gegen die ausführenden Unternehmer
1. Der Bauträger kann sich nur dann auf den gegen Abtretung der Gewährleistungsansprüche gegen die ausführenden Unternehmer vereinbarten Gewährleistungsausschluß berufen, wenn er, wie vertraglich vereinbart, dem Bauherrn eine Liste der ausführenden Unternehmer ausgehändigt hat.2. Sind mit der vertraglich geschuldeten Ausführung des Bauwerks Luft- und Trittschallwerte nach den erhöhten Anforderungen nach DIN 4109 erreichbar, so sind auch diese geschuldet.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Erfolg in Baustreitigkeiten" abrufen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.