BGH vom 10.04.1975
VII ZR 255/73
Normen:
BGB § 631 ;
Fundstellen:
BGHZ 64, 173
BauR 1975, 288
NJW 1975, 1218

Geltung des Kopplungsverbots bei Nachweis eines Baugrundstücks nur gegen Abschluß eines Architektenvorvertrages

BGH, vom 10.04.1975 - Aktenzeichen VII ZR 255/73

DRsp Nr. 1996/14823

Geltung des Kopplungsverbots bei Nachweis eines Baugrundstücks nur gegen Abschluß eines Architektenvorvertrages

Macht der Architekt den Nachweis eines Baugrundstückes von dem Abschluß eines Architektenvorvertrages abhängig, so steht dieser Vorvertrag im Zusammenhang mit dem (anschließenden) Erwerb des Grundstückes und ist deshalb unwirksam.

Normenkette:

BGB § 631 ;
Fundstellen
BGHZ 64, 173
BauR 1975, 288
NJW 1975, 1218