Geltung des Kopplungsverbots bei Nachweis eines Baugrundstücks nur gegen Abschluß eines Architektenvorvertrages
BGH, vom 10.04.1975 - Aktenzeichen VII ZR 255/73
DRsp Nr. 1996/14823
Geltung des Kopplungsverbots bei Nachweis eines Baugrundstücks nur gegen Abschluß eines Architektenvorvertrages
Macht der Architekt den Nachweis eines Baugrundstückes von dem Abschluß eines Architektenvorvertrages abhängig, so steht dieser Vorvertrag im Zusammenhang mit dem (anschließenden) Erwerb des Grundstückes und ist deshalb unwirksam.