Der Antrag der Antragstellerin auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Regionsvertretung Lüneburg - vom 28. Juli 2011 (VgK27/2011) wird abgelehnt.
Der Antragstellerin wird aufgegeben, bis zum 9. September 2011 mitzuteilen, ob sie ihre sofortige Beschwerde aufrecht erhalten will.
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