Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, Auskunft nach den Regelungen der Sozialkassentarifverträge des Baugewerbes an die Klägerin zu erteilen.
Die Klägerin ist eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes. Sie zieht nach näherer tariflicher Regelung die Beiträge der baugewerblichen Arbeitgeber zu den Sozialkassen des Baugewerbes ein.
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