Gemeindlicher Anspruch auf Vorausleistung für künftige Erschließungsbeiträge; Verwirkung
BVerwG, Urteil vom 31.01.1968 - Aktenzeichen IV C 29.67
DRsp Nr. 2009/19300
Gemeindlicher Anspruch auf Vorausleistung für künftige Erschließungsbeiträge; Verwirkung
1. Eine Vorausleistung auf künftige Erschließungsbeiträge kann solange gefordert werden, als der Anspruch der Gemeinde nicht verwirkt ist.2. Das Bauvorhaben, durch dessen Genehmigung die Möglichkeit zur Erhebung einer Vorausleistung geschaffen wird, muß eine eigene Beziehung zur Erschließungsanlage haben, so daß die Erschließungsanlage nicht allein für das Grundstück, sondern gerade für das genehmigte Bauvorhaben von Nutzen sein kann.
Normenkette:
BBauG § 133;
Gründe:
I.
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