BVerwG - Urteil vom 31.01.1968
IV C 29.67
Normen:
BBauG § 133;
Fundstellen:
BBauBl 1968, 521
Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 22
DVBl 1968, 521
KStZ 1969, 94
VerwRspr 19, 844
ZMR 1968, 279
Vorinstanzen:
VG Düsseldorf, vom 24.01.1967

Gemeindlicher Anspruch auf Vorausleistung für künftige Erschließungsbeiträge; Verwirkung

BVerwG, Urteil vom 31.01.1968 - Aktenzeichen IV C 29.67

DRsp Nr. 2009/19300

Gemeindlicher Anspruch auf Vorausleistung für künftige Erschließungsbeiträge; Verwirkung

1. Eine Vorausleistung auf künftige Erschließungsbeiträge kann solange gefordert werden, als der Anspruch der Gemeinde nicht verwirkt ist. 2. Das Bauvorhaben, durch dessen Genehmigung die Möglichkeit zur Erhebung einer Vorausleistung geschaffen wird, muß eine eigene Beziehung zur Erschließungsanlage haben, so daß die Erschließungsanlage nicht allein für das Grundstück, sondern gerade für das genehmigte Bauvorhaben von Nutzen sein kann.

Normenkette:

BBauG § 133;

Gründe:

I.