VGH Baden-Württemberg - Beschluss vom 03.04.2007
8 S 2835/06
Normen:
BauGB § 2 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
VG Sigmaringen, vom 09.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 9 K 876/06

Genehmigung Einzelvorhaben, Baurecht Beteiligung Gemeinde, Beteiligung höhere Verwaltungsbehörde, Baurecht Nachbarschutz: Abstimmungsgebot, Interkommunal, Planungshoheit, Nachbargemeinde, Abwehrrecht, Einzelvorhaben, Rücksichtnahme, Einzelhandelskonzept

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.04.2007 - Aktenzeichen 8 S 2835/06

DRsp Nr. 2008/8062

Genehmigung Einzelvorhaben, Baurecht Beteiligung Gemeinde, Beteiligung höhere Verwaltungsbehörde, Baurecht Nachbarschutz: Abstimmungsgebot, Interkommunal, Planungshoheit, Nachbargemeinde, Abwehrrecht, Einzelvorhaben, Rücksichtnahme, Einzelhandelskonzept

»Eine Nachbargemeinde kann Rechtsschutz gegen die Zulassung eines Einzelvorhabens begehren, wenn die - rechtswidrige - Zulassungsentscheidung auf einer Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebots (§ 2 Abs. 2 BauGB) beruht und von dem Vorhaben unmittelbar negative Auswirkungen gewichtiger Art auf eine konkrete und schutzwürdige städtebauliche Konzeption ausgehen können - "gemeindenachbarliches Rücksichtnahmegebot" (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 15.12.1989 - 4 C 36.86 -, BVerwGE 84, 209 und Urteil vom 1.8.2002 - 4 C 5.01 -, BVerwGE 117, 25).«

Normenkette:

BauGB § 2 Abs. 2 ;

Gründe:

Die - zulässige - Beschwerde hat keinen Erfolg. Das Verwaltungsgericht hat im Ergebnis zu Recht den Antrag der Antragstellerin auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs gegen die der Beigeladenen 1 erteilte Baugenehmigung vom 8.6.2006 für den Neubau eines Lebensmittelmarktes abgelehnt. Denn diese Baugenehmigung verletzt die Antragstellerin aller Voraussicht nach nicht in eigenen Rechten.