Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover - 4. Kammer - vom 9. November 2017 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 15.000 EUR festgesetzt.
Die Antragstellerin, die seit langem eine zur Herstellung von Feinchemikalien (u. a. Metaphosphorsäure) und von Schädlingsbekämpfungsmitteln immissionsschutzrechtlich genehmigte Anlage betreibt, begehrt im Wege der einstweiligen Anordnung die Verpflichtung des Antragsgegners, die von ihr am 14. Dezember 2016 nach §
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