I.
Die Kläger haben aus ihrem 16802 qm großen Grundstück in A, Ortsteil N, rechteckige Teilgrundstücke von je ca. 1150 qm Größe zum Preis von 18,70 DM/qm an die Beigeladenen zu 2) bis 10) verkauft. Sie begehren gemäß § 23 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August 1976 (BGBl I S. 2256, zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. Juli 1979, BGBl I S. 949) - BBauG - die Ausstellung eines Zeugnisses, daß für die Teilung eine Genehmigung gemäß § 19 BBauG nicht erforderlich ist.
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