OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluß vom 24.04.2001
7 B 1473/00
Normen:
BauO NRW § 6 Abs. 15 ;
Fundstellen:
BauR 2001, 1407

Genehmigungsfähigkeit von Nutzungsänderungen bei Nichteinhaltung der Abstandsvorschriften

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 24.04.2001 - Aktenzeichen 7 B 1473/00

DRsp Nr. 2001/14120

Genehmigungsfähigkeit von Nutzungsänderungen bei Nichteinhaltung der Abstandsvorschriften

§ 6 Abs. 15 BauO NRW ermöglicht für den Regelfall gerade nicht die Genehmigung einer die Belange des Nachbarn stärker als zuvor beeinträchtigenden Nutzung, wenn die erforderlichen Abstandsflächen nicht eingehalten sind. In diesen Fällen fällt die vom Gesetz vorgesehene Abwägung "unter Würdigung nachbarlicher Belange" in der Regel zu Lasten des Bauherrn aus (entgegen OVG Nordrhein-Westfalen, BRS 62 Nr. 133).

Normenkette:

BauO NRW § 6 Abs. 15 ;
Fundstellen
BauR 2001, 1407