Der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover - 4. Kammer (Einzelrichter) - vom 24. Februar 2021 wird abgelehnt.
Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens gesamtschuldnerisch.
Der Wert des Streitgegenstandes wird unter Änderung der verwaltungsgerichtlichen Streitwertfestsetzung für das Verfahren in beiden Rechtszügen auf jeweils 25.000 EUR festgesetzt.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung, mit dem sich die Kläger gegen eine Verfügung der Beklagten wenden, die ihnen die Vermietung einer Eigentumswohnung als "Boardinghouse" zur kurzzeitigen Nutzung durch wechselnde Gäste untersagt, bleibt ohne Erfolg.
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