Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf Zahlung eines Bonus für das Jahr 2002.
Der Kläger war bei der Beklagten aufgrund eines schriftlichen Arbeitsvertrages vom 29. März 1995 seit dem 1. Juli 1995 als Sachverständiger für u. a. die Erstellung von Wertgutachten für Wohn- und Gewerbeimmobilien beschäftigt.
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