LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 22.09.2005 (5 Ta 130/05)
I. Der Kläger nimmt die Beklagte nach näherer Maßgabe seines Klagevorbringens auf Zahlung von Lohn, Auslösung sowie von Fahrt- und Scheckkosten in Anspruch. Er stützt seine Klage u.a. darauf, dass er in der Zeit vom [...]