LAG Berlin - Urteil vom 12.08.2005
8 Sa 826/05
Normen:
VTV-Bau § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 13 ;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 17.02.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 62 Ca 63566/04

Sozialkassenbeiträge für Fertigbauarbeiten - kein Unternehmenszusammenschluss bei bloßer Minderheitsbeteiligung

LAG Berlin, Urteil vom 12.08.2005 - Aktenzeichen 8 Sa 826/05

DRsp Nr. 2005/18686

Sozialkassenbeiträge für Fertigbauarbeiten - kein Unternehmenszusammenschluss bei bloßer Minderheitsbeteiligung

Im Fall des § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 13 VTV-Bau reicht eine reine Minderheitsbeteiligung des Inhabers des herstellenden an dem einbauenden Betrieb ohne weitere, auf einen bestimmenden Einfluss deutende Umstände, nicht aus, um einen die Tarifunterworfenheit begründenden Unternehmenszusammenschluss anzunehmen.

Normenkette:

VTV-Bau § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 13 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten an den Kläger als gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes Sozialkassenbeiträge für die Monate Dezember 1999 bis November 2001 zu zahlen.