LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 21.03.2005
16/10 Sa 1283/03
Normen:
AEntG § 1 ; VTV/Bau § 18 V § 22 I ; ZPO § 174 ;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 03.07.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 2168/02

Keine Anrechnung der für bestimmte Monate gezahlten Urlaubskassenbeiträge auf andere Forderungen

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 21.03.2005 - Aktenzeichen 16/10 Sa 1283/03

DRsp Nr. 2005/10870

Keine Anrechnung der für bestimmte Monate gezahlten Urlaubskassenbeiträge auf andere Forderungen

»Zahlt ein Arbeitgeber mit Sitz im Ausland an die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft für audrücklich bestimmte Monate Urlaubskassenbeiträge, erlischt damit seine Zahlungsverpflichtung für die bei der Zahlung bestimmten Monate. Die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse ist nicht berechtigt, solche Zahlungen auf Beitragsforderungen für andere, nicht ausgeglichene Monate oder auf Zinsforderungen gegen den Arbeitgeber anzurechnen. Aus § 18 Abs. 5 und § 22 Abs. 1 VTV/Bau vom 20. Dezember 1999 ergibt sich nichts anderes.«

Normenkette:

AEntG § 1 ; VTV/Bau § 18 V § 22 I ; ZPO § 174 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung von Urlaubskassenbeiträgen nach den Sozialkassentarifverträgen des Baugewerbes für den Zeitraum Januar bis Oktober 1999, April bis Juni sowie August bis Oktober 2002.