LAG Berlin - Urteil vom 08.04.2005
6 Sa 2474/04
Normen:
VTV Bau § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 6 ;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 14.10.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 70 Ca 73393/04

Kein Sozialkassenverfahren im Baugewerbe bei Bohrarbeiten zur Erkundung von Bodenschätzen oder Feststellung von Kontaminierungen

LAG Berlin, Urteil vom 08.04.2005 - Aktenzeichen 6 Sa 2474/04

DRsp Nr. 2005/8138

Kein Sozialkassenverfahren im Baugewerbe bei Bohrarbeiten zur Erkundung von Bodenschätzen oder Feststellung von Kontaminierungen

»Bohrarbeiten zur Erkundung von Bodenschätzen oder zur Feststellung von Kontaminierungen i.H.a. land- oder forstwirtschaftliche Zwecke werden vom betrieblichen Geltungsbereich des VTV nicht erfasst.«

Normenkette:

VTV Bau § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 6 ;

Tatbestand:

Der Kläger nimmt als gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes die Beklagte auf Zahlung von Restbeiträgen für die Monate April bis Juli und Dezember 2003 in rechnerisch unstreitiger Höhe von insgesamt 2.771,53 EUR in Anspruch.

20 % der gesamtbetrieblichen Arbeitszeit im Betrieb der Beklagten entfallen auf bauliche Bohrungen und 80 % auf Bodenbohrungen, die keinen baulichen Zusammenhang aufweisen. Diese dienen vielmehr der Feststellung von Kohle- und Mineralienvorkommen und werden in Steinbrüchen, bei Verdacht auf ökologische Altlasten und sonstige Kontaminierungen zur Vermeidung kontaminierter Nahrungsmittel und Hölzer als Grundstoff für die Zellulose- und Möbelindustrie und zu wissenschaftlichen Prüfzwecken für die Baumaterialien-, Baustoff-, Baugeräte- und Baumaschinenherstellungsindustrie durchgeführt.