Die Parteien streiten um die Verpflichtung der Beklagten, an den Kläger Beiträge für gewerbliche Arbeitnehmer zu zahlen, und zwar betreffend den Zeitraum von Oktober 1997 bis Oktober 1999 einschließlich (Gesamthöhe: 25.136,31 DM = 12.851,99 Euro), wobei die schriftliche Geltendmachung gegenüber beiden Beklagten noch im Dezember 2001 erfolgt ist.
Der Kläger - eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes in der Rechtsform eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit - ist die tarifvertraglich bestimmte Einzugsstelle aller Sozialkassen des Baugewerbes; er führt das gemeinsame Beitragskonto eines jeden tarifunterworfenen Arbeitgebers.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|