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Der Kläger wendet sich mit seiner am 4. August 2005 beim Landesarbeitsgericht eingegangenen sofortigen Beschwerde gegen einen ihm am 20. Juli 2005 zugestellten Beschluss des Arbeitsgerichts vom 15. Juli 2005, durch den sein Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Rechtsanwaltsbeiordnung (PKH) für eine Klage auf Zahlung von Entschädigung von Urlaubsabgeltungsansprüchen zurückgewiesen wurde
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