LAG Frankfurt/Main - Beschluss vom 28.09.2005
16 Ta 389/05
Normen:
ZPO § 114 ; BRTV/Bau § 8 Ziff. 8 ; VTV/Bau § 15 ;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 15.07.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 60/05

Hinreichende Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung bei unklarer Rechtslage

LAG Frankfurt/Main, Beschluss vom 28.09.2005 - Aktenzeichen 16 Ta 389/05

DRsp Nr. 2006/1553

Hinreichende Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung bei unklarer Rechtslage

»Für hinreichende Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung iSv § 114 ZPO reicht es aus, wenn sich entscheidungserhebliche Rechtsfragen mangels eindeutiger gesetzlicher Regelung oder Klärung der Fragen durch die Rechtsprechung von einem Kundigen nicht ohne Schwierigkeiten beantworten lassen.«

Normenkette:

ZPO § 114 ; BRTV/Bau § 8 Ziff. 8 ; VTV/Bau § 15 ;

Gründe:

I

Der Kläger wendet sich mit seiner am 4. August 2005 beim Landesarbeitsgericht eingegangenen sofortigen Beschwerde gegen einen ihm am 20. Juli 2005 zugestellten Beschluss des Arbeitsgerichts vom 15. Juli 2005, durch den sein Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Rechtsanwaltsbeiordnung (PKH) für eine Klage auf Zahlung von Entschädigung von Urlaubsabgeltungsansprüchen zurückgewiesen wurde