OLG Düsseldorf - Beschluss vom 07.02.2018
VII-Verg 55/16
Normen:
GWB § 122 Abs. 4; VgV § 46 Abs. 1;

Gerichtliche Überprüfung der geforderten Eignungskriterien im Rahmen der Vergabe der Bereitstellung von Notärztinnen und Notärzten für den kommunalen Rettungsdienst

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.02.2018 - Aktenzeichen VII-Verg 55/16

DRsp Nr. 2018/5342

Gerichtliche Überprüfung der geforderten Eignungskriterien im Rahmen der Vergabe der Bereitstellung von Notärztinnen und Notärzten für den kommunalen Rettungsdienst

1. Der Auftraggeber ist bei der Ausschreibung (hier: der Bereitstellung von Notärztinnen und Notärzten für den kommunalen Rettungsdienst) berechtigt, Eignungsanforderungen betreffend die berufliche Leistungsfähigkeit zu stellen. Diese müssen mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung und zu diesem in einem angemessenen Verhältnis stehen. 2. Der generelle Ausschluss von Fachärzten für Orthopädie und Unfallchirurgie vom Notdienst ist aus medizinischer Sicht sachlich nicht gerechtfertigt.

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster vom 25. November 2016 (VK 1 - 42/16) aufgehoben.

Der Antragsgegnerin wird im Vergabeverfahren betreffend die "Bereitstellung von Notärztinnen und Notärzten für den kommunalen Rettungsdienst", Los zwei, die Erteilung eines Zuschlags aufgrund der bestehenden Ausschreibungsbedingungen untersagt.

Die Kosten des Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer, die der Antragstellerin in jenem Verfahren entstandenen Aufwendungen und die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich des Verfahrens nach § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB werden der Antragsgegnerin auferlegt.