BFH - Beschluss vom 30.11.2017
X E 12/17
Normen:
GKG § 66 Abs. 6, Abs. 7 Satz 2, Abs. 8; GKG Nr. 6502 Anlage 1 zu § 3 Abs. 2;
Fundstellen:
BFH/NV 2018, 351
Vorinstanzen:
BFH, vom 26.10.2017 - Vorinstanzaktenzeichen KostL 1495/17

Gerichtsgebühren für mehrere in einem Schriftsatz erhobene Beschwerden

BFH, Beschluss vom 30.11.2017 - Aktenzeichen X E 12/17

DRsp Nr. 2018/738

Gerichtsgebühren für mehrere in einem Schriftsatz erhobene Beschwerden

NV: Für mehrere nach Nr. 6502 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG gebührenpflichtige Beschwerden, die lediglich äußerlich in einem Beschwerdeschriftsatz und in einer Beschwerdeentscheidung zusammengefasst sind, fällt die Festgebühr mehrfach an.

Tenor

Die Erinnerung gegen die Kostenrechnung des Bundesfinanzhofs –Kostenstelle– vom 26. Oktober 2017 KostL 1495/17 (X B 79/17) wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

Normenkette:

GKG § 66 Abs. 6, Abs. 7 Satz 2, Abs. 8; GKG Nr. 6502 Anlage 1 zu § 3 Abs. 2;

Gründe

I.