Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes im Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 14. Dezember 2020 -
Der Antragsteller trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Beschwerdeverfahrens.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 14. Dezember 2020 -
1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes im Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 14.12.2020 ist unzulässig und deswegen zu verwerfen.
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