VGH Baden-Württemberg - Beschluss vom 25.01.2021
12 S 4264/20
Normen:
VwGO § 188 S. 2;
Vorinstanzen:
VG Karlsruhe, vom 25.01.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 4260/20

Gerichtskosten für ein Verfahren zur Gewährung/Beendigung eines Stipendiums auf dem Gebiet des Gesetzes zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.01.2021 - Aktenzeichen 12 S 4264/20

DRsp Nr. 2021/2483

Gerichtskosten für ein Verfahren zur Gewährung/Beendigung eines Stipendiums auf dem Gebiet des Gesetzes zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses

Rechtsstreitigkeiten um die (Weiter-)Gewährung/Beendigung eines Stipendiums auf dem Gebiet des Gesetzes zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses (Landesgraduiertenförderungsgesetz - LGFG - Baden-Württemberg) vom 23. Juli 2008 sind gerichtskostenfrei.

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes im Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 14. Dezember 2020 - 11 K 4260/20 - wird verworfen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Beschwerdeverfahrens.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 14. Dezember 2020 - 11 K 4260/20 - wird aufgehoben, soweit mit diesem ein Streitwert festgesetzt worden ist.

Normenkette:

VwGO § 188 S. 2;

Gründe

1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes im Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 14.12.2020 ist unzulässig und deswegen zu verwerfen.