Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Landgerichts Konstanz vom 25.04.2023, Az.
Der Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3.Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 40.000 € festgesetzt.
I.
Streitgegenständlich sind Ansprüche der Klägerinnen auf einen Rückruf von Arzneimitteln, Auskunft und Schadensersatz.
I. 1. 2. 3. II. III. IV. I.a 1. 2. II.a III.a
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