OLG Karlsruhe - Beschluss vom 27.06.2023
14 W 44/23
Normen:
ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 1; ZPO § 567 Abs. 2; GVG § 17a Abs. 4 S. 3; SGG § 51 Abs. 1 Nr. 2; SGG § 51 Abs. 2 S. 1; GVG § 17 Abs. 2 S. 1; AMG § 67 Abs. 7; SGB V § 300 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
GRUR-RR 2023, 460
MDR 2023, 1263
WRP 2023, 1128
Vorinstanzen:
LG Konstanz, vom 25.04.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 22/22

Gerichtszuständigkeit für Streitfall zwischen Pharmaunternehmen und Pharmahändler bei Verstoß gegen MarktverhaltensregelungenInhalt von Marktverhaltensregelungen gemäß dem SGB VAnspruch auf Rückruf von ArzneimittelnUnlauterer Wettbewerb durch Verstoß gegen Marktverhaltensregelungen

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.06.2023 - Aktenzeichen 14 W 44/23

DRsp Nr. 2023/9380

Gerichtszuständigkeit für Streitfall zwischen Pharmaunternehmen und Pharmahändler bei Verstoß gegen Marktverhaltensregelungen Inhalt von Marktverhaltensregelungen gemäß dem SGB V Anspruch auf Rückruf von Arzneimitteln Unlauterer Wettbewerb durch Verstoß gegen Marktverhaltensregelungen

Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten ist eröffnet, wenn ein Pharmaunternehmen gegen einen Pharmahändler lauterkeitsrechtliche Ansprüche gemäß § 3a UWG wegen einer behaupteten Verletzung von Marktverhaltensregelungen geltend macht, auch wenn sich die Marktverhaltensregelungen aus sozialrechtlichen Vorschriften ableiten (hier: §§ 130a Abs. 1, 131 Abs. 5 SGB V).

Tenor

1.

Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Landgerichts Konstanz vom 25.04.2023, Az. 8 O 22/22 KfH, wird zurückgewiesen.

2.

Der Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

3.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 40.000 € festgesetzt.

Normenkette:

ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 1; ZPO § 567 Abs. 2; GVG § 17a Abs. 4 S. 3; SGG § 51 Abs. 1 Nr. 2; SGG § 51 Abs. 2 S. 1; GVG § 17 Abs. 2 S. 1; AMG § 67 Abs. 7; SGB V § 300 Abs. 1 S. 1;

Gründe

I.

Streitgegenständlich sind Ansprüche der Klägerinnen auf einen Rückruf von Arzneimitteln, Auskunft und Schadensersatz.

I. 1. 2. 3. II. III. IV. I.a 1. 2. II.a III.a