I.
Der Antragsteller ist Mitglied des Kreistags des Landkreises C.-Z. und hat dort das einzige auf die Partei "Die Grünen" entfallene Mandat inne. Er erstrebt seine Anerkennung als Fraktion. Diese wurde ihm unter Hinweis darauf verweigert, daß nach der geltenden, vom Minister des Innern im Ministerialblatt als Mustergeschäftsordnung bekanntgemachten Geschäftsordnung des Kreistags eine Fraktion mindestens aus zwei Mitgliedern bestehen müsse. Gegen diese Regelung wendet sich der Antragsteller mit seinem Normenkontrollantrag. Das Oberverwaltungsgericht hat die Rechtssache dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung der Frage vorgelegt,
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