Die Klägerin erteilte der Beklagten nach vorangegangener Ausschreibung mit Vertrag vom 28. Juli 1980 gegen eine Vergütung von 73.212,36 DM den Auftrag zum "Abbruch von Geschäfts- und Wirtschaftsgebäuden sowie Durchführung von Entwässerungsarbeiten an der B 224 in D.". Die Entwässerungsarbeiten umfaßten u.a. die Verlegung einer Abwasserleitung durch den gesamten Kellerbereich des Grundstücks und die Anlage eines Revisionsschachtes in der Mitte des Leitungsstranges. Die Leitungsrohre sollten im Keller einen Durchmesser von 200 mm und im Hofbereich von 150 mm haben. In Pos. 43 der Leistungsbeschreibung heißt es:
"l St. gußeisernes Revisionsstück mit Rückstausicherung liefern und in Revisionsschacht der Pos. 25 einbauen... "
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