Gewährleistungsrechte des Auftraggebers bei Unzuverlässigkeit des Auftragnehmers; Minderung der Werklohnforderung bei teilweiser Abtretung
BGH, Urteil vom 08.12.1966 - Aktenzeichen VII ZR 144/64
DRsp Nr. 1997/2284
Gewährleistungsrechte des Auftraggebers bei Unzuverlässigkeit des Auftragnehmers; Minderung der Werklohnforderung bei teilweiser Abtretung
1. Hat sich der Auftragnehmer bei der Bauausführung als so unzuverlässig erwiesen, daß der Auftraggeber nicht das Vertrauen zu haben braucht, er werde erforderlich gewordene Nachbesserungsarbeiten ordnungsgemäß ausführen, so kann der Auftraggeber ohne vorherige befristete Aufforderung an den Auftragnehmer die Mängel auf dessen Kosten abstellen lassen.2. Wird eine Werklohnforderung teilweise abgetreten, so kann der minderungsberechtigte Besteller die Minderung grundsätzlich nur gegenüber jeder der Teilforderungen im Verhältnis ihrer Höhe verlangen.