BGH - Urteil vom 08.12.1966
VII ZR 144/64
Normen:
BGB § 634 Abs. 2 3. Alt.;
Fundstellen:
BGHZ 46, 242
NJW 1967, 388
ZfBR 1985, 27, 28
ZfBR 1988, 126
ZfBR 1989, 253
ZfBR 1990, 24, 25

Gewährleistungsrechte des Auftraggebers bei Unzuverlässigkeit des Auftragnehmers; Minderung der Werklohnforderung bei teilweiser Abtretung

BGH, Urteil vom 08.12.1966 - Aktenzeichen VII ZR 144/64

DRsp Nr. 1997/2284

Gewährleistungsrechte des Auftraggebers bei Unzuverlässigkeit des Auftragnehmers; Minderung der Werklohnforderung bei teilweiser Abtretung

1. Hat sich der Auftragnehmer bei der Bauausführung als so unzuverlässig erwiesen, daß der Auftraggeber nicht das Vertrauen zu haben braucht, er werde erforderlich gewordene Nachbesserungsarbeiten ordnungsgemäß ausführen, so kann der Auftraggeber ohne vorherige befristete Aufforderung an den Auftragnehmer die Mängel auf dessen Kosten abstellen lassen. 2. Wird eine Werklohnforderung teilweise abgetreten, so kann der minderungsberechtigte Besteller die Minderung grundsätzlich nur gegenüber jeder der Teilforderungen im Verhältnis ihrer Höhe verlangen.

Normenkette:

BGB § 634 Abs. 2 3. Alt.;

Hinweise:

Hinweis zu B