OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 06.01.2020
10 A 4800/18
Normen:
BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 4; BauGB § 35 Abs. 4 Nr. 1 -6; GG Art. 14 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 7420/15

Gewährung des erweiternden Bestandsschutzes für bestandsgeschützte Altanlagen zur Tierhaltung im Außenbereich; Erteilung eines bauplanungsrechtlichen Vorbescheids i.R.e. ordnungsgemäßen Antrags

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.01.2020 - Aktenzeichen 10 A 4800/18

DRsp Nr. 2020/2078

Gewährung des erweiternden Bestandsschutzes für bestandsgeschützte Altanlagen zur Tierhaltung im Außenbereich; Erteilung eines bauplanungsrechtlichen Vorbescheids i.R.e. ordnungsgemäßen Antrags

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Wertfestsetzung für beide Rechtszüge auf jeweils 20.000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 4; BauGB § 35 Abs. 4 Nr. 1 -6; GG Art. 14 Abs. 1;

Gründe

Der zulässige Antrag ist unbegründet.