Der Antrag auf Verbindung der Verfahren 13a ZB 16.160 und 13a ZB 16.192 wird abgelehnt.
II.Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
III.Der Kläger hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen.
IV.Der Streitwert wird auf 3.629,70 Euro festgesetzt.
Der Antrag auf Verbindung der Verfahren 13a ZB 16.160 und 13a ZB 16.192 war abzulehnen. Gemäß §
Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 16. Juli 2015 bleibt ohne Erfolg.
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