Die Klage wird unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts München vom 21. Oktober 2019 in vollem Umfang abgewiesen.
II.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.
III.Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Hinterlegung oder Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
1. Gegenstand des Rechtsstreits ist ein Erstattungsverlangen wegen zu viel geleisteter kommunaler Fördermittel.
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