Die zulässige Beschwerde des Beigeladenen ist zum Teil begründet. Der beschließende Senat teilt nicht die Auffassung des Verwaltungsgerichts, daß der Widerspruch des Beigeladenen gegen die der Antragstellerin von dem Landrat ... erteilte Gaststättenerlaubnis voraussichtlich keinen Erfolg haben könne. Vielmehr erscheinen die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs offen.
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