Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert wird für das Berufungszulassungsverfahren auf 20.000 € festgesetzt.
I.
Die klagende GmbH wehrt sich gegen den Widerruf einer Maklererlaubnis, gegen die im selben Bescheid verfügte erweiterte Gewerbeuntersagung (mit Nebenentscheidungen) und gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München, das ihre Anfechtungsklage gegen diese Behördenentscheidungen abgewiesen hat.
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