Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 19. Dezember 2018 aufgehoben.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Koblenz vom 26. Juni 2018 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten der Rechtsmittel.
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