Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 15. Juli 2021 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.
Die Beschwerde der Antragstellerin ist unbegründet.
Das Verwaltungsgericht hat ihren sinngemäß gestellten Antrag,
die Antragsgegnerin zu verpflichten, die Antragstellerin am Vergabeverfahren um einen Studienplatz Humanmedizin zum 1. Fachsemester für das Wintersemester 2021/2022 zu beteiligen,
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