BAG - Urteil vom 24.11.2004
10 AZR 197/04
Normen:
BGB § 133 ; Tarifvertrag über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens im Baugewerbe (TV 13. ME/Arb vom 21. Mai 1997 i.d.F. vom 26. Mai 1999 und 4. Juli 2002) § 2 Abs. 1 ; Tarifvertrag zur Regelung der Löhne und Ausbildungsvergütungen im Baugewerbe im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der fünf neuen Länder und des Landes Berlin (TV Lohn/West vom 4. Juli 2002) § 2 Abs. 7 § 8 ; Tarifvertrag zur Einführung neuer Lohnstrukturen für die gewerblichen Arbeitnehmer des Baugewerbes (TV Lohnstrukturen vom 4. Juli 2002) § 3 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NZA 2005, 1207
Vorinstanzen:
LAG Niedersachsen, vom 02.04.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 1487/03
ArbG Nienburg, vom 03.07.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 162/03

Gratifikation/Sondervergütung; Tarifauslegung - Berechnung des tariflichen 13. Monatseinkommens im Baugewerbe

BAG, Urteil vom 24.11.2004 - Aktenzeichen 10 AZR 197/04

DRsp Nr. 2005/2901

Gratifikation/Sondervergütung; Tarifauslegung - Berechnung des tariflichen 13. Monatseinkommens im Baugewerbe

Orientierungssätze: Für die Berechnung des 13. Monatseinkommens der gewerblichen Arbeitnehmer im Baugewerbe im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Beitrittsgebiets ab November 2002 ist gemäß § 2 Abs. 1 TV 13. ME/Arb der in den Bezirkslohntarifverträgen (Lohntabellen) und im Fall des Fehlens solcher Bezirkslohntarifverträge der im TV Lohn/W est ausgewiesene Gesamttarifstundenlohn zugrunde zu legen. Der sich aus § 3 Abs. 1 TV Lohnstrukturen (Besitzstandsregelung) ergebende Gesamttarifstundenlohn ist für die Berechnung des 13. Monatseinkommens unerheblich.

Normenkette:

BGB § 133 ; Tarifvertrag über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens im Baugewerbe (TV 13. ME/Arb vom 21. Mai 1997 i.d.F. vom 26. Mai 1999 und 4. Juli 2002) § 2 Abs. 1 ; Tarifvertrag zur Regelung der Löhne und Ausbildungsvergütungen im Baugewerbe im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der fünf neuen Länder und des Landes Berlin (TV Lohn/West vom 4. Juli 2002) § 2 Abs. 7 § 8 ; Tarifvertrag zur Einführung neuer Lohnstrukturen für die gewerblichen Arbeitnehmer des Baugewerbes (TV Lohnstrukturen vom 4. Juli 2002) § 3 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Höhe des 13. Monatseinkommens des Klägers.