1. Auf die Berufungen des Klägers und der Beklagten wird das Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam vom 25.05.2007 -
Die Beklagte hat an den Kläger 7.073,11 €, Zug-um-Zug gegen Aushändigung einer von einem Sachverständigen erstellten Bescheinigung über die Erfüllung der einschlägigen DIN-Vorschriften bezüglich der schallschutztechnischen, wärmetechnischen und sicherheitstechnischen Anforderungen der vom Kläger herstellten Wohnungseingangstüren für das Gebäude ...straße 3, B..., nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 18.08.2005 zu zahlen.
Die weitergehenden Berufungen werden zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 64 % und die Beklagte zu 36 %.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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