OLG Hamm - Urteil vom 15.05.2001
21 U 4/00
Normen:
BGB § 631 ; VOB/B § 1 Nr. 3, § 4 Nr. 1 Abs. 3, 4;
Fundstellen:
BauR 2001, 1594

Grenzen des Anordnungsrechts nach § 1 Nr. 3 VOB/B; Kündigungsrecht des Auftraggebers

OLG Hamm, Urteil vom 15.05.2001 - Aktenzeichen 21 U 4/00

DRsp Nr. 2001/15183

Grenzen des Anordnungsrechts nach § 1 Nr. 3 VOB/B; Kündigungsrecht des Auftraggebers

»1. Das Anordnungsrecht des Auftraggebers nach § 1 Nr. 3 VOB/B hat dort seine Grenzen, wo die Befolgung für den Auftragnehmer unzumutbar wird. Insoweit ist keine andere Beurteilung vorzunehmen als im Fall der Anordnung des Auftraggebers nach § 4 Nr. 1 Abs. 3 VOB/B, die dann nicht zu befolgen ist, wenn gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen (§ 4 Nr. 1 Abs. 4 VOB/B) oder wenn der Auftragnehmer sich sonst nach Treu und Glauben berechtigterweise dagegen wehren kann.