Grenzen des Anordnungsrechts nach § 1 Nr. 3 VOB/B; Kündigungsrecht des Auftraggebers
OLG Hamm, Urteil vom 15.05.2001 - Aktenzeichen 21 U 4/00
DRsp Nr. 2001/15183
Grenzen des Anordnungsrechts nach § 1 Nr. 3 VOB/B; Kündigungsrecht des Auftraggebers
»1. Das Anordnungsrecht des Auftraggebers nach § 1 Nr. 3 VOB/B hat dort seine Grenzen, wo die Befolgung für den Auftragnehmer unzumutbar wird.Insoweit ist keine andere Beurteilung vorzunehmen als im Fall der Anordnung des Auftraggebers nach § 4 Nr. 1 Abs. 3 VOB/B, die dann nicht zu befolgen ist, wenn gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen (§ 4 Nr. 1 Abs. 4 VOB/B) oder wenn der Auftragnehmer sich sonst nach Treu und Glauben berechtigterweise dagegen wehren kann.
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