OLG Hamm, vom 12.01.1995 - Aktenzeichen 27 U 144/94
DRsp Nr. 1996/29213
Grenzen des Wahlrechts bei Naturalrestitution
Bei mehreren möglichen Arten der Wiederherstellung - hier: einer beschädigten Scheunenfassade- kann Schadensersatz (Kostenersatz) nur für den wirtschaftlich vernünftigsten Weg gewährt werden.