OLG Düsseldorf - Beschluß vom 08.05.2001 10 W 33/01
Normen:
ZuSEG § 3;
Fundstellen:
BauR 2001, 1479 (Ls)
OLGReport-Düsseldorf 2001, 330
Grob fahrlässige Herbeiführung der Ablehnung
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 08.05.2001 - Aktenzeichen 10 W 33/01
DRsp Nr. 2001/14079
Grob fahrlässige Herbeiführung der Ablehnung
»Ein Sachverständiger, der ein (Ergänzungs-) Gutachten erstattet und nicht anzeigt, daß ihn mit den Prozeßbevollmächtigten einer Partei eine "Kanzleigemeinschaft" verbindet, führt seine Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit grob fahrlässig herbei mit der Folge, daß ihm eine Entschädigung zu versagen ist.«