OLG Düsseldorf - Beschluß vom 08.05.2001
10 W 33/01
Normen:
ZuSEG § 3;
Fundstellen:
BauR 2001, 1479 (Ls)
OLGReport-Düsseldorf 2001, 330

Grob fahrlässige Herbeiführung der Ablehnung

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 08.05.2001 - Aktenzeichen 10 W 33/01

DRsp Nr. 2001/14079

Grob fahrlässige Herbeiführung der Ablehnung

»Ein Sachverständiger, der ein (Ergänzungs-) Gutachten erstattet und nicht anzeigt, daß ihn mit den Prozeßbevollmächtigten einer Partei eine "Kanzleigemeinschaft" verbindet, führt seine Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit grob fahrlässig herbei mit der Folge, daß ihm eine Entschädigung zu versagen ist.«

Normenkette:

ZuSEG § 3;
Fundstellen
BauR 2001, 1479 (Ls)
OLGReport-Düsseldorf 2001, 330