Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 10. April 2018 wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.
Die allein geltend gemachte Gehörsrüge (§
Im Asylverfahren ist der Anspruch auf rechtliches Gehör unter anderem dann verkürzt, wenn die Sprachmittlung durch einen nach §
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