BVerwG - Beschluss vom 05.10.2005
4 BN 39.05
Normen:
BauGB § 1 Abs. 7;
Fundstellen:
BauR 2006, 480
BRS 69 Nr. 14
ZfBR 2006, 177
Vorinstanzen:
OVG Niedersachsen, vom 28.04.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 1 KN 58/03

Grundstücksbezogenheit und typisierende Betrachtungsweise als Maßstab der Zumutbarkeit bei Immissionen

BVerwG, Beschluss vom 05.10.2005 - Aktenzeichen 4 BN 39.05

DRsp Nr. 2005/18405

Grundstücksbezogenheit und typisierende Betrachtungsweise als Maßstab der Zumutbarkeit bei Immissionen

1 a) Das Bebauungsrecht regelt die Nutzbarkeit der Grundstücke in öffentlich-rechtlicher Beziehung mit dem Ziel einer möglichst dauerhaften städtebaulichen Ordnung und Entwicklung; wegen der wandelbaren Zusammensetzung der Gruppe der von einer städtebaulichen Maßnahme Betroffenen ist keine personen-, sondern eine grundstücksbezogene Betrachtungsweise geboten. b) Diese verlangt zwar zu beachten, dass der Grad der Schutzwürdigkeit des betroffenen Grundstücks von der Art seiner zulässigen Nutzung abhängt - so müssen Wochenend- und Ferienhäuser in einem hierfür nach § 10 Abs. 1 BauNVO ausgewiesenen Sondergebiet weniger Störungen hinnehmen als beispielsweise Wohngebäude in einem Mischgebiet -, schließt aber die Berücksichtigung besonderer Umstände in der Person des jeweiligen Eigentümers oder Nutzers aus.