OVG Niedersachsen, vom 28.04.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 1 KN 58/03
Grundstücksbezogenheit und typisierende Betrachtungsweise als Maßstab der Zumutbarkeit bei Immissionen
BVerwG, Beschluss vom 05.10.2005 - Aktenzeichen 4 BN 39.05
DRsp Nr. 2005/18405
Grundstücksbezogenheit und typisierende Betrachtungsweise als Maßstab der Zumutbarkeit bei Immissionen
1 a) Das Bebauungsrecht regelt die Nutzbarkeit der Grundstücke in öffentlich-rechtlicher Beziehung mit dem Ziel einer möglichst dauerhaften städtebaulichen Ordnung und Entwicklung; wegen der wandelbaren Zusammensetzung der Gruppe der von einer städtebaulichen Maßnahme Betroffenen ist keine personen-, sondern eine grundstücksbezogene Betrachtungsweise geboten.b) Diese verlangt zwar zu beachten, dass der Grad der Schutzwürdigkeit des betroffenen Grundstücks von der Art seiner zulässigen Nutzung abhängt - so müssen Wochenend- und Ferienhäuser in einem hierfür nach § 10 Abs. 1BauNVO ausgewiesenen Sondergebiet weniger Störungen hinnehmen als beispielsweise Wohngebäude in einem Mischgebiet -, schließt aber die Berücksichtigung besonderer Umstände in der Person des jeweiligen Eigentümers oder Nutzers aus.
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