Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Die Berufung wird zugelassen.
Die Sprungrevision wird zugelassen.
Die Klägerin wendet sich gegen die Feststellung des Grundversorgers für Strom für die Stadt C. für die Zeit vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2021.
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