Der Kläger verlangt Schadensersatz aus Amtspflichtverletzung wegen der Löschung einer sogenannten altrechtlichen Grunddienstbarkeit.
Der Kläger und seine Ehefrau sind je zur ideellen Hälfte Miteigentümer des Grundstücks K Straße 23 in W (Grundbuch von W., Band 435, Blatt 1059). Miteigentümer des Grundstücks K Straße 21 (Grundbuch von W, Band 435, Blatt 1058) sind die Eheleute Sch.; diese haben im Jahre 1981 einige Parzellen an eine Baugemeinschaft R GmbH (im folgenden: GmbH) veräußert.
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