Das Verfahren wird eingestellt.
Der angegriffene Beschluss ist wirkungslos.
Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens in beiden Instanzen tragen die Antragstellerin und die Antragsgegnerin je zu Hälfte.
2.Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit im Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,00 € festgesetzt.
1.
Die Einstellung des Verfahrens beruht auf §
Die Wirkungslosigkeit des angegriffenen Beschlusses ergibt sich aus §
Die Kostenentscheidung beruht auf §
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