Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 30. April 2012 -
Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin 17.000,00 EUR (in Worten: Siebzehntausend und 00/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 11. November 2010 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 88 %, der Beklagte 12 % zu tragen. Ausgenommen davon sind die Kosten der Anrufung des unzuständigen Landgerichts Gießen. Diese hat die Klägerin in vollem Umfang zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Klägerin begehrt von dem Beklagten Schadenersatz aus übergegangenem Recht gem. §
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