Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 11. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 12. September 2012 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsrechtszugs, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Die Klägerin macht gegen die beklagte Stadt Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche aus Amtshaftung wegen Verletzung der Räum- und Streupflicht im Zusammenhang mit einem Unfall geltend, den sie als Fußgängerin am 20. Dezember 2010 gegen 17.30 Uhr in der Innenstadt von A. erlitten hat.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|