Haftung des Architekten für nutzlos aufgewendete Statikerkosten; Mitverschulden des Bauherrn
OLG Celle, Urteil vom 13.09.2001 - Aktenzeichen 13 U 68/01
DRsp Nr. 2005/14349
Haftung des Architekten für nutzlos aufgewendete Statikerkosten; Mitverschulden des Bauherrn
Verzichtet der Bauherr auf eine Bauvoranfrage und wird erst der vierte Bauantrag genehmigt, so kann der Bauherr nicht von dem Architekten Statikerkosten für vorhergehende Bauanträge als nutzlose Aufwendungen ersetzt verlangen.