Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 02.08.2016 unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und insgesamt zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Kläger 92.838,63 Euro nebst Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.10.2015 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.999,32 Euro nebst Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.10.2015 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz einschließlich der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens tragen die Kläger 34% und die Beklagten als Gesamtschuldner 66%. Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger 22% und die Beklagten als Gesamtschuldner 78%.
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